Ich wurde neulich gefragt, wie ich auf meinen Markennamen gekommen bin.
Gute Frage, dachte ich mir. Daher dreht sich dieser Blogbeitrag rund um all diese Themen: Muss man seinen eigenen Namen als Markennamen verwenden? Was muss man bei der Entwicklung des Markennamens beachten?
Ich freue mich stets über Themenvorschläge, solltet Ihr also Fragen und Ideen haben, die Euch auf der Seele brennen: Immer her damit!
Wie bin ich also auf den Namen meiner Kosmetik Brand Atina Cosmetics gekommen? Bei mir war es tatsächlich immer so, dass wenn ich eine Idee hatte, als Allererstes der Namen parat war.
Ich grübelte ein wenig darüber nach und dachte mir „Anita, Atina – das passt doch irgendwie.“ Meine Neffen haben mich auch schon immer Anti genannt, daher musste ich nicht lange überlegen und mir war schnell klar, dass das der richtige Name ist. Manche meiner Kundinnen nennen mich sogar Atina, was ich persönlich total schön finde.
Mein Ziel war es, langfristig eine Marke aufbauen, die auch unabhängig von mir als Person funktionieren kann.
Dies beantwortet auch schon die Frage, ob man als Markennamen grundsätzlich nur seinen eigenen Namen verwenden darf, oder nicht.
Natürlich nicht, es dürfen auch Fantasienamen sein. Du bist hier komplett frei.
So heißt meine Kosmetikmarke Atina Cosmetics, während meine Personal Brand Anita Yabo lautet. Was der Unterschied zwischen einer Personal Brand und einer Corporate Identiy ist, erfährst Du in einem anderen Beitrag.
Wichtig bei dem Thema Marke ist es meiner Ansicht nach, den Markennamen rechtzeitig anzumelden. Vor allem dann, wenn Du wirklich mit dem Gedanken spielst zu gründen und Dein Business größer aufzuziehen. Ich empfehle es jedenfalls allen meinen Kunden.
Ich habe meine Marke recht spät angemeldet und habe großes Glück gehabt, dass sie nicht schon geschützt war.
Daher mein Tipp: Kümmer Dich rechtzeitig darum! Prüfe, ob es Deine Marke gegebenenfalls schon gibt, wie z.B. bei Markencheck 24.
Doch auch wenn der Name bereits existiert, muss das nicht unbedingt bedeuten, dass Du ihn nicht verwenden darfst.
Es gibt bei der Anmeldung von Marken verschiedene Klassen. Selbst wenn es den Namen Atina bereits gegeben hätte, nur gegebenenfalls in einem anderen Bereich (zum Beispiel Automobil), bedeutet das nicht automatisch, dass Du den Namen nicht verwenden darfst.
Hier kann Dir ein Anwalt mit der Fachrichtung Markenrecht weiterhelfen.
Ich habe alles gemeinsam mit einem Anwalt gemacht und ich kann es Dir wirklich nur weiterempfehlen.
So ist meine Marke nicht nur in Deutschland, sondern in ganz Europa angemeldet. Das ist aber eine ganz individuelle Entscheidung, ob sie nur für Deutschland, europaweit oder international gelten soll.